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Berechnen Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.
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Der Beitrag zur Sozialversicherungsanstalt (SGK) wird sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber auf Basis des Bruttogehalts gezahlt. Die allgemeinen Sätze sind wie folgt:
* Diese Sätze sind allgemein/ungefähr; sie können je nach Branche, Förderungen und aktuellen Vorschriften variieren. Wenden Sie sich für genaue Lohnabrechnungen an Ihren Steuerberater.